90 Tagemeldung - leicht gemacht
Nach dem Einwanderungsgesetz (B.E.2522) ist jeder Ausländer, der sich mit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung länger als 90 Tage im Königreich Thailand aufhält, verpflichtet, sich alle 90 Tage bei der Einwanderungsbehörde zu melden. Wie...